Als ehrenamtliches KJR-Vorstandsmitglied kann man:
- Jugendpolitik ohne parteipolitische Bindung gestalten
- Lobbyarbeit für Kinder und Jugendliche machen
- Partizipationsmöglichkeiten für die junge Generation schaffen
- tragfähige Netzwerke in München aufbauen
- die Vielfalt der Münchner Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit kennenlernen
- fachliche Diskurse führen
Als Vorstandsmitglied ist man Teil eines neunköpfigen Teams, das an der Spitze einer Organisation mit über 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht.
Ein bisschen Zeit muss sein
Monatlich findet eine Vorstandssitzung statt, die von 17 bis ca. 22 Uhr dauert. Außerdem sind zwei Wochenenden im Jahr für die Vorstandsklausuren (Frühjahr/Herbst) reserviert sowie für eine zweitägige Teambuilding-Klausur im Wahljahr. Hinzu kommt noch – je nach Wahl bzw. Aufteilung im Vorstand – die Arbeit in den Ausschüssen mit monatlich je einer Sitzung. Nicht zu vergessen ist die eine oder andere Vertretungs- bzw. Repräsentationsaufgabe sowie die Mitarbeit in Arbeitskreisen oder Projekten. Zusammen ergeben sich etwa zwei Termine pro Woche.
Man wird nicht reich…
Nach Beschluss der Vollversammlung (Stand November 2016) erhalten Vorstandsmitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der/die Vorsitzende erhält pro Monat 500 Euro, der/die stellvertretende Vorsitzende 250 Euro und der/die Finanzbeauftragte 250 Euro. Alle Vorstandsmitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von 50 Euro pro Vorstandssitzung bzw. 25 Euro pro Ausschuss-Sitzung. Jedes weitere Vorstandsmitglied erhält eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro pro Monat.
Interesse an der Vorstandsarbeit?
Außer vielen Projekten und Verantwortung gibt es noch:
- Zusammenarbeit in einem engagierten Vorstandsteam
- eigene inhaltliche Schwerpunktsetzungen
- eigenverantwortliche Übernahme von Aufgaben
- breite Erfahrungen und Erweiterung Deiner Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- Kennenlernen interessanter Personen und Kooperationspartner*innen
- Unterstützung und Beratung durch die Geschäftsführung sowie hauptamtliche Mitarbeiter*innen des KJR
- eine Aufwandsentschädigung bzw. Sitzungsgelder