Vorstand

Der Vorstand vertritt die Interessen des Kreisjugendrings nach außen. Insbesondere mit den Stadtratsfraktionen, den politischen Parteien sowie anderen Trägern und Verbänden führt der Vorstand Gespräche.

Dabei vertritt der Vorstand jugendpolitische Anliegen und Interessen und versucht sie durchzusetzen. Außerdem gibt es verschiedene Vertretungsaufgaben, die vom Vorstand wahrgenommen werden.

Delegierte der Verbände können im Kinder- und Jugendhilfeausschuss die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertreten. Zudem nehmen Vorstandsmitglieder auch repräsentative Aufgaben wahr: Sie besuchen Ausstellungseröffnungen, Empfänge und andere Veranstaltungen.

Wer ist im Vorstand?

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

  • der/dem Vorsitzenden
  • der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und
  • sieben weiteren Vorstandsmitgliedern

Unter den insgesamt neun Mitgliedern des Vorstands müssen gemäß Beschluss der Vollversammlung mindestens vier Frauen und vier Männer sein.

Bei der Zusammensetzung des Vorstands wird eine möglichst breite Vertretung der Mitgliedsverbände und -organisationen angestrebt. Beraten wird der Vorstand vom/von der Geschäftsführer*in und deren/dessen Stellvertreter*in. 

Was macht der Vorstand?

Dem Vorstand obliegt die „politische und strategische Führung“ des Kreisjugendrings. Das bedeutet, dass der Vorstand über alle Vorhaben, die den Kreisjugendring insgesamt betreffen, entscheidet. Der Vorstand nimmt eine Lobbyfunktion für Kinder und Jugendliche in unserer Stadt wahr und bezieht zu jugendpolitischen Themen Stellung, die er auch in der Öffentlichkeit vertritt.

Der Vorstand beruft zweimal jährlich die Vollversammlung, das höchste Gremium der Organisation, ein. Vollversammlungsbeschlüsse haben in der Vorstandsarbeit Priorität. Der Vorstand ist für die Finanzführung, die Organisation und das Personal des Kreisjugendrings verantwortlich. Er entscheidet, wofür welche Finanzmittel ausgegeben werden. 

Und schließlich entscheidet der Vorstand über die Einstellung (und ggfs. Kündigung) von Geschäftsführer*in, deren/dessen Stellvertreter*in und Abteilungsleitungen.
Der Vorstand des KJR ist in seiner Entscheidungsfindung politisch unabhängig.