Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern und Jugendlichen weltweit seit 1989 in 54 Artikeln unter anderem das Recht auf Gesundheit, Bildung und Freizeit, aber auch das Recht auf Hilfe in Katastrophen und Notlagen, auf gewaltfreie Erziehung und Betreuung bei Behinderung. Diese Rechte gelten für alle jungen Menschen von 0 bis 18 Jahren.
Der KJR beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den Rechten für Kinder und Jugendliche. So gab es etwa zum 30-jährigen Jubiläum den Kinderrechte-Gestaltungswettbewerb „Kreativ und Kunterbunt“.
Die Rechte im Überblick
Gleichheit – Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2)
Freie Meinungsäußerung und Beteiligung – Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)
Schutz der Privatsphäre und Würde – Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)
Zugang zu Medien – Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)
Schutz vor Gewalt – Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 und 34)
Schutz im Krieg und auf der Flucht – Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22 und 38)
Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung – Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)
Gesundheit – Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)
Bildung – Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)
Spiel und Freizeit – Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)