Satzung

Die Vollversammlung des Kreisjugendring München-Stadt (KJR) gestaltet die Grundlagen der Tätigkeiten des KJR im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings.

Die Vollversammlung setzt sich aus Delegierten der Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Sprecher/innen offener Jugendeinrichtungen zusammen. Alle zwei Jahre wählt die Vollversammlung zudem den ehrenamtlichen Vorstand.

Dieser Vorstand ist für die Gesamtleitung zuständig. Dazu gehören die politische Vertretung, Schwerpunktsetzungen, Aktionen, aber auch Entscheidungen über die Gesamtorganisation sowie über Personal und Finanzen. Aufgaben, Pflichten und Arbeitsweisen des Vorstandes ergeben sich zum einen aus den Aufträgen der Vollversammlung, der Satzung des Bayerischen Jugendrings (BJR), den Verträgen mit der Landeshauptstadt München, der Geschäftsordnung und zum anderen aus der partnerschaftlichen Führungskonzeption des KJR.

Der Kreisjugendring München-Stadt ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings, dieser ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Satzung des Bayerischen Jugendrings

Beschluss des 150. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings am 24. bis 26. März 2017 in der Jugendbildungsstätte Königsdorf.

Genehmigt durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration am 21. Juni 2017 gemäß AllMBl. unter Az. II6/6522.01-2/54.

Diese Satzung ist seit 1. August 2017 in Kraft.


Geschäftsordnung des Kreisjugendring München-Stadt

Gemäß der Grundsatz-Geschäftsordnung für Stadt-und Kreisjugendringe, Beschluss durch die 151. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings