StadtschülerInnenvertretung – SSV

Die Münchner StadtschülerInnenvertretung (SSV) ist eine städtisch anerkannte, stadtweite Plattform für engagierte Schüler*innen. Sie bietet diesen die Möglichkeit, ihre Interessen und Anliegen gegenüber Politik, Öffentlichkeit und anderen Verbänden zu vertreten.

Im Rahmen der jährlich stattfindenden StadtschülerInnenkonferenz (SSK) wählen die Delegierten aller Münchner Schulen den 18-köpfigen Vorstand. Der Vorstand und viele aktive Schüler*innen treffen sich regelmäßig, um sich auszutauschen und gemeinsame Projekte zu organisieren. Das geht von der „Pimp your Project“-Mikroförderung über Demos und Aktionen in der Fußgängerzone, einen Filmabend mit Diskussion bis hin zur Rathausführung für Münchner SMV-Aktive.

Schüler*innen sind von vielen Themen betroffen, die auf kommunaler Ebene entschieden werden. Das bedeutet, dass in der SSV über alle Anliegen gesprochen und diskutiert werden kann, die relevant für junge Menschen sind. Wichtig: Alle Münchner Schüler*innen können mitmachen!


Kontakt

StadtschülerInnenvertretung
Christoph Arz

c/o Haus der Jugendarbeit
Rupprechtstr. 29 / 1. OG
80636 München

Tel. 089 / 32 96 13 29
www.ssv-muenchen.de

Partizipation

Demokratie kennt keine Altersgrenzen, sie ist ein Prinzip, eine Staatsform, sie ist lebendig. 
Demokratie muss bereits für Kinder und Jugendliche erfahrbar und praktizierbar sein. 

Der KJR ermöglicht die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihrer eigenen Lebenswelten und an politischen Prozessen. 
Dies geschieht in seinen Mitgliedsverbänden, seinen Einrichtungen und in speziellen Projekten.


Partizipation in den Freizeitstätten

Die einfachste Übersetzung von Partizipation ist Teilnahme oder Beteiligung.
Partizipation in den Kinder- und Jugendeinrichtungen  des KJR ist als Querschnittsaufgabe definiert und an die vom Vorstand verabschiedeten Leitlinien gebunden. 

In den fast 50 Freizeiteinrichtungen hat Partizipation sehr unterschiedliche Ausprägungen. Sie reicht von sehr geregelten Systemen bis zu loser Mitsprache. Immer jedoch ist die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen der jeweiligenen Einrichtung mitbestimmt.

13 KJR-Freizeitstätten sind außerdem Anlaufstellen für die direkte Mittelvergabe an Jugendliche und junge Erwachsene für “Junge Mikroprojekte” – zur unmittelbaren Umsetzung von Anliegen im Stadtviertel oder Stadtgebiet. Mehr dazu …

Kinderrechte in Zeiten von Corona

Kinder und Jugendliche sind durch eine Ansteckung mit dem Covid-19-Erreger zwar am wenigsten direkt bedroht. Die Auswirkungen der aktuellen Restriktionen treffen sie jedoch unverhältnismäßig […]

Partizipation im KJR

In den KJR-Freizeitstätten wurden Mindeststandards für die formale Partizipation erprobt. Die Auswertung der Erprobungsphase liegt jetzt als Broschüre vor. Welche Spiele werden für den […]