Selbstverpflichtung

Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung durch die missbräuchliche Ausübung der elterlichen Fürsorge, durch Vernachlässigung, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder unzureichenden Schutz vor Gefahren durch Dritte Schaden erleiden.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden sowie Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen zu schützen, hat der Kreisjugendring München-Stadt einen Verhaltenskodex zur Prävention sexualisierter Gewalt entwickelt – mit der Verpflichtung zur Einhaltung für alle Mitarbeiter/innen.

Verhaltenskodex zur Prävention sexualisierter Gewalt

Dieser Verhaltenskodex basiert auf der Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie von Kolleginnen und Kollegen vor sexuellen Übergriffen, sexualisierter Atmosphäre und geschlechtsspezifischer Diskriminierung.

Der Verhaltenskodex interpretiert gesetzliche Bestimmungen* und beinhaltet selbst auferlegte Pflichten und Ziele zur Prävention sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit.
Als Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, von Kindertageseinrichtungen sowie schulbezogener Sozialarbeit tritt der Kreisjugendring entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen zu schützen und Zugriff auf Kinder und Jugendliche für Täter und Täterinnen in den eigenen Reihen zu verhindern.

Eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz, ein Klima von Auseinandersetzung, Transparenz und Sensibilisierung sind ein Gewinn für die Qualität unserer Arbeit und erlauben sowohl Kindern und Jugendlichen als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich bei uns wohl und sicher zu fühlen.

Ein Mittel dazu ist die verbindliche Verpflichtung, diesen Verhaltenskodex einzuhalten:

  1. Die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude sowie lustvolles, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Auch durch altersgemäße Erziehung – insbesondere altersgemäße Sexualpädagogik – unterstützen wir Mädchen und Jungen, eine eigene Geschlechtsidentität, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln.
  2. Unsere Arbeit innerhalb des Teams und mit den Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten ihre Persönlichkeit und Würde sowie ihr Recht auf Selbstbestimmung.
  3. Wir verpflichten uns, konkrete Schritte zu entwickeln und klare Positionen auszuarbeiten, damit in unserer pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich sind.
  4. Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in unserem Verantwortungsbereich vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
  5. Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst und professionell mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von uns unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönlichen Grenzen der Scham von Kindern und Jugendlichen.
  6. Formen persönlicher Grenzverletzungen werden problematisiert und bearbeitet. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu bzw. informieren die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
  7. In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern des Kreisjugendrings haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen.
  8. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
  9. Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch für und zwischen allen ehrenamtlich Tätigen, hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Praktikantinnen und Praktikan-ten, Freiwilligen im Sozialen und Ökologischen Jahr, Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst sowie Honorarkräften in der Kinder- und Jugendarbeit, den Kindertageseinrichtungen sowie der schulbezogenen Sozialarbeit.

Grundlage der Ausführungen sind insbesondere die §§ 1, 8a, 11 und 72a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) sowie die einschlägigen Bestimmungen des StGB zur sexuellen Selbstbestimmung (§§ 174 ff.). Vgl. hierzu auch die Hinweise in Baustein 1 „Basisinformationen“ der Reihe „Prävention vor sexueller Gewalt“, herausgegeben vom Bayerischen Jugendring. Der Verhaltenskodex wurde vom Vorstand des Kreisjugendring München-Stadt beschlossen.
Weitere Informationen – auch zu anderen Formen der Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen – sind im Handbuch § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – enthalten.


Dieser Verhaltenskodex wurde vom Vorstand am 12.10.2006 beschlossen und zuletzt vom Geschäftsführenden Ausschuss am 20.07.2016 aktualisiert.