Service für Jugendverbände

Das Team Jugendverbandsarbeit bietet für alle Ehrenamtlichen in den Jugendverbänden qualifizierte Beratung und beantwortet alle Fragen der Jugendverbandsarbeit.

Mehr Informationen zu folgenden und weiteren Themen sind auch direkt auf der Service-Website www.jugendverbaende-muenchen.de zu finden!

Praktische Tipps rund um die Jugendverbandsarbeit

Rechtliche Themen: Jugendschutz, Aufsichtspflicht, Veranstaltungsrecht, Reiserecht, Versicherungsschutz – was, wie, warum erklären wir HIER ausführlich.

Mieten & ausleihen: Natürlich kann nicht jeder Jugendverband alle Materialien, die für Aktionen benötigt werden, selbst kaufen. Kostengünstiger ist es, Zelte, Outdoor-Material oder Technik zu mieten oder auszuleihen.

Übernachten: Mit dem Jugendverband wegzufahren, ist eine wunderbare Möglichkeit, sich besser kennenzulernen und viel Zeit für die gemeinsame Sache zu haben. Mögliche Übernachtungsziele sind HIER zu finden.

Jugendleiter*in-Card (Juleica)

Die Juleica dokumentiert das Engagement und die Qualifikation von Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Erhalten kann die Juleica, wer für Jugendverbände oder Freizeitstätten ehrenamtlich aktiv ist und eine Ausbildung nach den Standards der Jugendleiter/innen-Ausbildung des Bayerischen Jugendrings absolviert hat. Mehr Informationen zu den Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica, welche Ausbildungen anerkannt werden und wie die Juleica beantragt wird, sind HIER zu finden.

Jugendleiter*innen-Sonderurlaub (Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit)

Als ehrenamtliche*r Jugendleiter*in in Bayern kannst Du „Jugendleiter*innen-Sonderurlaub“ beantragen. Offiziell heißt dieser Sonderurlaub „Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit“. Damit kannst Du Dich pro Jahr für bis zu 12 Veranstaltungen von der Arbeit oder der Ausbildung freistellen lassen, um Dich für Deinen Jugendverband engagieren zu können. Wer hierauf Anspruch hat, für welche Aktivitäten das gilt und wie der Antrag zu stellen ist, ist HIER dargestellt. 

Kinderschutz & Prävention

Das Thema Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes schlägt hohe Wellen: Demnach müssen Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass keine Straftaten nach §72a vorliegen. Darüber, wie dies praktisch umzusetzen ist, was im Notfall zu tun ist und welche Hilfestellungen wir unseren Jugendverbänden anbieten können, informieren wir HIER.