Jugendverbandsförderung

Der Kreisjugendring erhält von der Landeshauptstadt München ein Budget für die Jugendverbandsarbeit seiner Mitgliedsverbände, für die Arbeit des Vorstands und einen Teil der Kosten für die Geschäftsstelle des Kreisjugendrings. Der KJR verwaltet die Fördermittel im Rahmen der Beschlüsse der Vollversammlung.

Den Jugendverbänden im KJR steht zum einen die sogenannte „Grundförderung“ zur Verfügung. Die Grundförderung berechnet sich anhand von sechs Kriterien und dient der Finanzierung der laufenden Jugendverbandsarbeit, wozu alles gezählt wird, was für die Arbeit des Jugendverbandes notwendig und sinnvoll ist: Verpflegung für Sitzungen, Fahrtkosten, Bastel- und Büromaterial, Raummieten, Personalkosten oder größere Anschaffungen können aus der Grundförderung bezahlt werden.

Der zweite große Bereich der Jugendverbandsförderung ist die „Maßnahmenförderung“. Die Maßnahmenförderung wird nicht nach einem festen Berechnungssystem, sondern nach dem Bedarf der einzelnen Jugendverbände verteilt und kann nur in den folgenden fünf Bereichen eingesetzt werden:

  1. Fahrten und Freizeiten
  2. Internationale Jugendbegegnung
  3. Schaffung, Ausstattung und Renovierung von Jugendräumen und -treffpunkten
  4. Besondere Projekte der Jugendverbandsarbeit
  5. Jugendbildungsmaßnahmen

Alle Infos dazu, was sich hinter den Titeln verbirgt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie viel Förderung es im Einzelnen gibt, kann den Zuschussrichtlinien entnommen werden.
Mehr Informationen zu den Zuschussrichtlinien, den Antragsvoraussetzungen, alle Formulare sowie weitere Möglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen.