
Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der Tätigkeiten des KJR im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings. Sie setzt sich aus Delegierten der Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Sprecher/innen offener Jugendeinrichtungen zusammen. Alle zwei Jahre wählt die Vollversammlung zudem den ehrenamtlichen Vorstand.
Dieser Vorstand ist für die Gesamtleitung zuständig. Dazu gehören die politische Vertretung, Schwerpunktsetzungen, Aktionen, aber auch Entscheidungen über die Gesamtorganisation sowie über Personal und Finanzen. Aufgaben, Pflichten und Arbeitsweisen des Vorstandes ergeben sich zum einen aus den Aufträgen der Vollversammlung, der Satzung des Bayerischen Jugendrings (BJR), den Verträgen mit der Landeshauptstadt München, der Geschäftsordnung und zum anderen aus der partnerschaftlichen Führungskonzeption des KJR.
Der KJR München-Stadt ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings, dieser ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Beschluss des 104. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings am 20. bis 22. Oktober 1994 auf der Burg Schwaneck in Pullach. Und Beschluss des 117. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings am 15. bis 17. März 2001 in Ipsheim.
Zuletzt geändert vom 132. Hauptausschuss in Waldmünchen, 13. bis 15. März
2008.
Genehmigt durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus,
veröffentlicht im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht
und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst, KWMBI Nr. 21/2008 vom
19.11.2008.
(PDF, 563 KB)
Beschluss des 104. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings am 20. bis 22. Oktober 1994 auf der Burg Schwaneck in Pullach.
Geschäftsordnung (PDF, 51 KB)
Beschluss des 104. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings am 20. bis 22. Oktober 1994 auf der Burg Schwaneck in Pullach.
Erläuterung (PDF)