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Dieser Verhaltenskodex basiert auf der Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen, Kolleginnen und Kollegen vor sexuellen Übergriffen, sexualisierter Atmosphäre und geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Der Verhaltenskodex interpretiert gesetzliche Bestimmungen* und beinhaltet selbst auferlegte Pflichten und Ziele zur Prävention sexueller Gewalt in der Kinder und Jugendarbeit.
Die Kinder- und Jugendarbeit in Bayern tritt entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen zu schützen und Zugriff auf Kinder und Jugendliche für Täter und Täterinnen in den eigenen Reihen zu verhindern. Eine klare Positionierung zum Jugendschutz, ein Klima von Auseinandersetzung, Transparenz und Sensibilisierung ist ein Gewinn für die Qualität unserer Ar-beit und erlaubt Kindern und Jugendliche als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sich bei uns wohl und sicher zu fühlen.
Ein Mittel dazu ist die verbindliche Verpflichtung, diesen Verhaltenskodex einzuhalten.
1. Die Kinder- und Jugendarbeit bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude und lustvolles, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Auch durch altersgemäße Erziehung, insbesondere altersgemäße Sexualpädagogik werden wir Mädchen und Jungen darin unterstützen, geschlechtsspezifische Identität, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln.
2. Unsere Arbeit innerhalb des Teams und mit den Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten ihre Persönlichkeit und Würde und ihr Recht auf Selbstbestimmung.
3. Wir verpflichten uns, konkrete Schritte zu entwickeln und klare Positionen auszuarbeiten damit in der Kinder- und Jugendarbeit keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.
4. Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in unserem Verantwortungsbe-reich vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
5. Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zu-wendung und gehen verantwortungsbewusst, professionell mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von uns unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönlichen Grenzen der Scham von Kindern und Jugendlichen.
6. Formen persönlicher Grenzverletzungen werden problematisiert und bearbeitet. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu bzw. informieren die Ver-antwortlichen auf der Leitungsebene und stellen dabei den Schutz der Kinder und Jugendlichen an erste Stelle.
7. In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendarbeit haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohle-nen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen.
8. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
9. Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch zwischen allen ehrenamtlich Tätigen, hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiter/inne/n, ZDL, Praktikant/inn/en und Honorarkräften in der Kinder- und Jugendarbeit.
* Grundlage der Ausführungen sind insbesondere die §§ 1 und 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) sowie die einschlägigen Bestimmungen des StGB zur sexuellen Selbstbestimmung (§§ 174 ff.). Vgl. hierzu auch die Hinweise in Baustein 1 „Basisinformationen“ der Reihe „Prävention vor sexueller Gewalt“, herausgegeben vom Bayerischen Jugendring
Dieser Verhaltenskodex wurde vom Vorstand am 12.10.2006 beschlossen.