Der Kreisjugendring erhält von der Landeshauptstadt München ein Budget für die Jugendverbandsarbeit seiner Mitgliedsverbände, für die Arbeit des Vorstandes und einen Teil der Kosten für die Geschäftsstelle des Kreisjugendrings.
Der Kreisjugendring verwaltet die Fördermittel im Rahmen der Beschlüsse der Vollversammlung.
Das Budget der Stadt München wird zwischen den Verbänden mit mehr als 2500 Mitgliedern (große Jugendverbände) und den Verbänden mit weniger als 2500 Mitgliedern (kleine Jugendverbände) aufgeteilt. Das Verhältnis der Aufteilung wird von der Vollversammlung beschlossen. Die zur Zeit fünf Jugendverbände mit mehr als 2500 Mitgliedern teilen ihren Budgetanteil prozentual nach der Größe auf.
Für die Verbände mit weniger als 2500 Mitglieder stehen zwei Arten von Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Sockelförderung
Die Sockelförderung (A-Förderung) bekommen alle Verbände. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Mitgliederzahl des Verbandes. Die Staffelung wird von der Vollversammlung beschlossen. Zur Zeit gilt:
Verdeutlichen lässt sich dies an folgendem Rechenbeispiel: Ein Verband hat 74 Mitglieder. Dann erhält er 50 mal 20,45 Euro und 24 mal 19,43 Euro. Das ergibt somit eine Sockelförderung von 1.488,82 Euro.
Aktivitätenförderung
Die Aktivitätenförderung wird nach dem Bedarf der einzelnen Jugendverbänden verteilt. Die Höhe wird beim Verteilertreffen Aktivitätenförderung zwischen allen kleinen Jugendverbänden ausgehandelt.
Grundlagen sind Erfahrungswerte und geplante Projekte. Wenn die Aktivitätenförderung für das laufende Jahr nicht ausgegeben wird, können 30 % davon ins Folgejahr übertragen werden. Im Laufe des Folgejahres müssen die übertragenen Mittel jedoch ausgegeben werden. Die genaue Beschreibung der unterschiedlichen Aktivitätenförderungen sowie die Zuschussanträge gibt es bei der Abteilung Jugendarbeit.
Nichtplanbare Maßnahmen
Wenn ein Verband noch kein Aktivitätenbudget hat, aber z.B. eine Freizeitmaßnahme machen will, die nach B1 gefördert werden kann, kann er einen Antrag auf Nichtplanbare Maßnahmen stellen. Das gilt auch für neu aufgenommene Verbände. Über die Anträge in diesem Bereich entscheidet der Finanz- und Förderausschuss des Kreisjugendring München - Stadt, der aus Mitgliedern des Vorstands besteht.
Wichtige Termine des Zuschussverfahrens
31. Januar jeden Jahres ist der Verwendungsnachweis des Vorjahres abzugeben. Jeder Verband muss einen Antrag auf Jugendverbandsförderung für das laufende Jahr stellen.
Anzugeben sind:
Hier stehen Euch alle Richtlinien und Formulare als PDF und als Word-Dokument zum Download zur Verfügung. Downloadcenter
Bei förderungsfähigen Maßnahmen des Bereiches "Fahrten, Freizeiten und Erholungsmaßnahmen" und des Bereiches "Internationale Jugendbegegnung" der gültigen Richtlinien Aktivitätenförderung können Jugendverbände für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche Zuschüsse von Hilfe für Kids, dem Spendenprojekt des KJR, beantragen.
Richtlinien (PDF 140KB + doc 40KB)
Antrag (PDF 112KB + doc 37KB)
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